Allgemeine Geschäftsbedingung der Z-ONE KONZEPT – Agentur für visuelle Kommunikation
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Leistungen zwischen Z-ONE KONZEPT , Inhaber Daniel Zdral, nachfolgend Z-ONE KONZEPT genannt und den Vertragspartnern, nachfolgend Kunden genannt für laufende oder zukünftige Geschäftsbeziehungen. Der Kunde stimmt zu, das der Schriftverkehr per E-Mail oder Fax erfolgen kann.
1. Vertragsschluß
1.1. Z-ONE KONZEPT erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Printmedien, Webmedien, Film & Foto, Marketing, sowie konzeptionelle Dienstleistungen. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen.
1.2. Vor Arbeitsbeginn erhält der Kunde ein Angebot, welches Umfang und Leistungen genau beschreibt. Grundlage für die Abgabe eines Angebots ist ein vorab geführtes Gespräch mit dem Kunden oder ein schriftliches Briefing des Kunden.
1.3. Der Auftrag kommt erst mit der schriftlichen Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.
1.4. Alle Vereinbarungen zwischen Z-ONE KONZEPT und dem Kunden sind schriftlich festzuhalten.
1.5. Bei allen Druckaufträgen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferung von max. 10% der bestellten Auflage vor. Bei einer solchen Abweichung der gelieferten Auflage erfolgt eine Anpassung der Vergütung durch Z-ONE KONZEPT unter Berücksichtigung des vereinbarten Preises.
1.6. Bei Produktionen im Bereich Print und Werbemittel ist Z-ONE KONZEPT berechtigt, den gesamten Anteil an Fremdkosten an den Kunden weiterzugeben.
1.7. Von allen produzierten Arbeiten stehen Z-ONE KONZEPT 5 – 10 Belegexemplare, unentgeltlich zu.
2. Urheber- und Nutzungsrechte
2.1. Alle im Rahmen von Grafik- und Designaufträgen erstellten Entwürfe, Reinzeichnungen, Retuschen, Composings, Texte und Bilder unterliegen §7 des UrhG (Urheberrechtsgesetzes) und dürfen ohne die Zustimmung von Z-ONE KONZEPT nicht verwendet werden. Eine Verwendung im Original auch von Auszügen, eine teilweise oder vollständige Nachahmung oder Reproduktion ist unzulässig. Des Weiteren ist eine Vergabe von Unterlizenzen oder die Vermietung durch den Kunden an Dritte untersagt.
2.2. Die Verwendung von dem Kunden überlassenen Präsentationsunterlagen bedarf einer schriftlichen Zustimmung von Z-ONE KONZEPT und ist ohne diese unzulässig.
2.3. Bei Verstoß gegen 2.1. tritt eine Vertragsstrafe in Kraft. Diese sieht vor, das der Kunde das 5 fache des vereinbarten Leistungshonorars an Z-ONE KONZEPT zu entrichten hat.
2.4. Z-ONE KONZEPT überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Dies erfolgt nur in schriftlicher Form. Eine weitergehende Nutzung, als die vertraglich Vereinbarte ist unzulässig. Z-ONE KONZEPT bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und seine Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
2.5. Z-ONE KONZEPT darf, auf allen von ihr entwickelten Print- und Screenprodukten als Urheber angemessen und branchenüblich aufgeführt werden. Diese Regelung kann durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen Z-ONE KONZEPT und dem Kunden ausgeschlossen werden.
2.6. Der Übergang von Nutzungsrechten an den Kunden erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
2.7. Der Kunde erklärt mit der Auftragserteilung, das ihm alle Eigentums- und Nutzungsrechte von Fotos, Grafiken, Texten, Bild- und Tonaufnahmen, die er an Z-ONE KONZEPT übergibt, vorliegen.
2.8. Über den Umfang der Nutzung steht Z-ONE KONZEPT ein Auskunftsanspruch zu.
3. Mitwirkungspflicht des Kunden
3.1. Der Kunde hat Z-ONE KONZEPT bei der Leistungserbringung angemessen zu unterstützen, insbesondere wenn es um die Lieferung von Bild, Ton, Text und anderen Materialien die zur Auftragserfüllung des Projekts notwendig sind geht. Diese sind unentgeltlich, in einem gängigen und unmittelbar verwendbaren, möglichst digitalen Format zu überlassen. Müssen die Daten für deren Verwendung in ein anderes Format gebracht werden übernimmt der Kunde hierfür die Mehrkosten.
Die Berechtigung zur Nutzung der überlassenen Materialien in einem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang wird vorausgesetzt und wird nicht noch einmal durch Z-ONE KONZEPT überprüft.
3.2. Der Kunde versichert das durch die von Ihm zur Verfügung gestellten Daten keine Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte verletzt werden.
3.3. Der Kunde verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, das die von Z-ONE KONZEPT erbrachten Leistungen nicht ohne Zustimmung durch Dritte genutzt werden können.
3.4. Sollten die Notwendigkeit bestehen nach Auftragsvergabe für die Auftragserfüllung andere Agenturen oder Dienstleister hinzuzuziehen, erfolgt dies nur in Rücksprache und im Einvernehmen mit Z-ONE KONZEPT.
4. Angebote / Preise / Zahlung
4.1. Alle Angebote von Z-ONE KONZEPT sind unverbindlich und freibleibend. Sie unterliegen einer Gültigkeit von längstens 4 Wochen nach Erstellungsdatum, was in der Regel das Abgabedatum ist.
4.2. Bei allen angegebenen Preisen handelt es sich um netto Preise ohne gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.3. Bei Auftragserteilung durch den Kunden wird eine Abschlagszahlung von 50% des gesamten Auftragswertes fällig. Erst nach Eingang der Zahlung beginnt die Umsetzung des vereinbarten Projekts.
4.4. Die Vergütung ergibt sich aus dem vereinbarten Vertrag und wird dem Kunden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
4.5. Der Zahlungsanspruch wird mit dem vereinbarten Termin fällig, spätestens jedoch mit der Abnahme der vereinbarten und durchgeführten Leistungen durch den Kunden.
4.6. Wird eine Änderung des Leistungsumfangs während des Projekts durch den Kunden oder Z-ONE KONZEPT notwendig erhält der Kunde ein zusätzliches Angebot über die veränderten Kosten. Sofern eine mündliche Erweiterung der Leistungen während des Projekts erfolgt ist, werden diese Leistungen ohne ein weiteres Angebot zur Abrechnung gebracht.
4.7. Ein Zahlungsverzug tritt nach Überschreitung des Zahlungstermins, spätestens aber nach 30 Tagen ein und bedarf keiner Zahlungserinnerung oder Mahnung durch Z-ONE KONZEPT.
4.8. Bei Zahlungsverzug stehen Z-ONE KONZEPT ab Fälligkeitstag Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem gültigen Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.
5. Lieferung und Gefahrenübergang
5.1. Soll das Werk oder die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an das mit dem Transport beauftragte Unternehmen übergeben worden ist.
5.2. Liefertermine bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und Z-ONE KONZEPT. Sie gelten erst dann als vereinbart wenn beide Vertragsparteien Ihre Zustimmung gegeben haben.
5.3. Tritt ein Lieferverzug ein, so ist Z-ONE KONZEPT eine angemessen Nachfrist zu setzen.
5.4. Sollte ein Lieferverzug aufgrund von höherer Gewalt, einer Betriebsstörung sowohl bei Z-ONE KONZEPT als auch bei dem mit dem Transport beauftragten Unternehmen, oder aussergewöhnlichen Umständen erfolgen, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Bei einer dadurch resultierenden unmöglichen Leistungserfüllung wird Z-ONE KONZEPT vollständig von der Leistungspflicht entbunden. Eine Haftung von Z-ONE KONZEPT ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
6. Vertragsdauer
6.1. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt eine Projektdurchlaufzeit von maximal 6 Wochen.
6.2. Sollte sich ein Projektabschluss ohne ersichtlichen Grund auf unbestimmte Zeit hinauszögern erfolgt nach 6 Wochen automatisch die Abschlussrechnung in voller Höhe.
6.3. Bei Projekten die von vornherein nicht innerhalb einer Projektdurchlaufzeit von 6 Wochen umgesetzt werden können, werden mit dem Kunden Abschlagszahlungen vereinbart. Menge und Höhe der Zahlungen werden schriftlich in Absprache mit dem Kunden festgehalten.
7. Widerrufsrecht
7.1. Der Kunde hat das Recht jederzeit ohne Angabe von Gründen vom schriftlich erteilten Auftrag zurück zu treten.
7.2. Bei einem Rücktritt des Kunden vom rechtsgültig erteilten Auftrag vor Projektbeginn werden dem Kunden 10 v.H. der vereinbarten netto Vergütung in Rechnung gestellt.
7.3. Tritt der Kunde vom Vertrag im laufenden Projekt zurück und entzieht Z-ONE KONZEPT diesen, werden ihm die bereits angefallenen Kosten zuzüglich eines Ausfallhonorar von 10 v. H. auf die noch nicht erbrachten Leistungen aus dem Vertrag in Rechnung gestellt. Diese Vergütung ist auch dann zu entrichten, wenn der Kunde die erbrachten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
7.4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine Teillieferung für den Kunden unbrauchbar ist.
7.5. Mängel an Teilaufträgen berechtigen nicht zur Annullierung des gesamten Auftrags oder anderer erteilter, aber noch nicht erbrachter Leistungen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Alle gelieferten Daten, Werbemittel oder Druckerzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von Z-ONE KONZEPT.
9. Geheimhaltungspflicht
9.1. Z-ONE KONZEPT verpflichtet sich über alle internen Kenntnisse die aufgrund des Vertragsverhältnisses von Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl Subunternehmer, Mitarbeiter als auch herangezogene Dritte in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
9.2. Der Kunde verpflichtet sich über alle internen Kenntnisse die er aufgrund des Vertragsverhältnisses von Z-ONE KONZEPT erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl Mitarbeiter als auch herangezogene Dritte in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
9.3. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht für beide Vertragsparteien auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
10. Herausgabe von Daten
10.1. Die Herausgabe von Dateien (Layouts, etc.) in digitaler Form ist für Z-ONE KONZEPT nicht verpflichtend. Auf Wunsch des Kunden können digitale Daten herausgegeben werden. Die Übermittlung der Daten auf einem Datenträger wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
10.2. Nach Herausgabe der Daten übernimmt Z-ONE KONZEPT keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser.
10.3. Das Ändern der Daten nach ihrer Herausgabe ist nur nach Rücksprache mit Z-ONE KONZEPT gestattet.
11. Gewährleistung und Haftung
11.1. Z-ONE KONZEPT verpflichtet sich alle vereinbarten Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Davon ausgenommen sind Erwartungen des Kunden bezüglich erhoffter wirtschaftlicher Erfolge.
11.2. Die von Z-ONE KONZEPT vorgeschlagenen Gestaltungen werden nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft. Namen, Logos oder Slogans können durch nationale oder internationale Markenrechte geschützt sein. Werbeaussagen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine rechtliche Prüfung durch Z-ONE KONZEPT findet nicht statt und muss durch den Auftraggeber erfolgen.
11.3. Die Endkontrolle aller Druckdaten obliegt dem Kunden. Mit der Freigabe von Entwürfen, Korrekturabzügen, Texten, Reinzeichnungen oder Druckdaten durch den Kunden, übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit. Für alle durch den Kunden freigegebenen Werke entfällt die Haftung.
11.4. Bei Berechtigten Beanstandungen durch den Kunden verpflichtet sich Z-ONE KONZEPT zur Nachbesserung / Nachlieferung und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Darüber hinausgehende Ansprüche werden ausgeschlossen. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie Z-ONE KONZEPT oder den Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand möglich, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten.
11.5. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich bei Z-ONE KONZEPT geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die erbrachte Leistung als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
11.6. Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen, es sei denn ein vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schaden wurde von Z-ONE KONZEPT verursacht. In diesem Fall haftet Z-ONE KONZEPT nur in Höhe des Materialwerts. Die Beweislast obliegt dem Kunden.
11.7. Korrekturentwürfe die dem Kunden geliefert wurden, sind vom Kunden zu prüfen und ggf. zu korrigieren oder freizugeben.
11.8. Erkannte Sachmängel sind vom Kunden unmittelbar und unverzüglich nach Ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Z-ONE KONZEPT steht eine angemessen Fristsetzung zur Nacherfüllung und Beseitigung des Mangels zu.
12. Zusatzleistungen
12.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls einer Nachkalkulation.
13. Leistungen Dritter
13.1. Bei Bedarf dürfen von Z-ONE KONZEPT Subunternehmer oder freie Mitarbeiter hinzugezogen werden. Der Kunde verpflichtet sich diese von Z-ONE KONZEPT zur Auftragserfüllung eingesetzten Mitarbeiter, nach Abschluss der Projekte für folgende 12 Monate nicht mittelbar oder unmittelbar ohne die Zustimmung von Z-ONE KONZEPT mit Projekten zu beauftragen. Bei Zuwiderhandlung hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € zu zahlen.
14. Datenschutz und Datensicherung
14.1. Eine Datensicherung aller Daten die im Rahmen einer Geschäftsbeziehung zwischen Z-ONE KONZEPT und dem Kunden erhoben werden, findet nach Maßgaben der zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen statt. Diese Daten dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sollte auf diese Daten trotz großer Sorgfalt und Sicherheit auf illegalem oder gewaltsamen Weg Zugriff erlangt werden, übernimmt Z-ONE KONZEPT keine Haftung.
14.2. Die Datensicherung von Projektbezogenen Daten obliegt dem Kunden.
14.3. Z-ONE KONZEPT verpflichte sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Projektbezogenen Daten mit größter Sorgfalt zu verwenden und vor dem Zugriff dritter unzugänglich zu machen. Nach Beendigung des Projekts erhält der Kunde alle von ihm zur Verfügung gestellten Daten auf eigene Gefahr und Rechnung in vollem Umfang zurück.
14.4. Der Auftraggeber bestätig, das von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an Z-ONE KONZEPT übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend der DSGVO (Dateschuztgrundverordung) erhoben und verarbeitet wurden, dass eine Zustimmung der Betroffenen vorliegt und das die Nutzung der Daten durch Z-ONE KONZEPT im Rahmen der Auftragsvergabe keine dieser Bestimmungen verletzt oder überschreitet.
14.5. Des Weiteren bestätigt der Auftraggeber das er seine Mitarbeiter, die an der Projektdurchführung mit Z-ONE KONZEPT beteiligt sind, über die Geheimhaltungspflicht gemäß der Datenschutzgrundverordnung informiert hat und dies bei Bedarf nachweisen kann.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Die Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und Z-ONE KONZEPT unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist 59075 Hamm.
15.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen wird im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung vereinbart, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was im Sinne Vertragsparteien liegen würde.
16. Hinweis gemäß §36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer / Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet